Vermieterbescheinigung bei Auszug
Ab November 2016 müssen Vermieter ihren Mietern bei deren Auszug keine Vermieterbescheinigung mehr ausstellen, was nichts an der Pflicht zur Erstellung der Vermieterbescheinigung beim Einzug eines Mieters zu tun hat.
Hintergrund hierfür ist eine Änderung des Meldegesetzes. Vermieter müssen ihren Mietern nunmehr nicht mehr den Auszug bescheinigen, denn der Bundesrat hat der Änderung des Gesetzes im September 2016 zugestimmt. Das Gesetz wurde mit der Begründung geändert, dass Vermieter zukünftig entlastet werden sollen und ein übermäßiger Verwaltungsaufwand vermieden werden soll.