Verkehrssicherheit von Bäumen
Eigentümer eines Grundstückes haben darauf zu achten, dass durch Bäume niemand gefährdet wird. Hierzu genügt eine äußere Sichtprüfung in regelmäßigen Abständen. Ein Fachmann ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluss vom 11.05.17, Az. 12 U 7/17) erst hinzuzuziehen, wenn es der Eigentümer des Grundstückes für erforderlich hält.