Tagesordnung Eigentümerversammlung
Der BGH hat mit Urteil vom 01.04.2011 (BGH, V ZR 96/10) klargestellt, dass die Einladung zur Eigentümerversammlung so gestaltet sein muss, dass sie Wohnungseigentümer angemessen auf die Erörterung der Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlung vorbereitet.
Soll z. B. die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen werden, muss die beabsichtigte Änderung nach § 23 Abs. 2 WEG angekündigt werden (BGH, Urteil vom 09.07.2010 V ZR 202/09).