Störung des Hausfriedens
Sofern ein Mieter den Hausfrieden dadurch erheblich stört, indem er den Vermieter und/oder andere Mieter ohne Grund mit Schimpfworten beleidigt, kann er das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Hintergrund hierfür ist, dass dem Vermieter in diesem Fall eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht weiter zugemutet werden kann.
Ein Vermieter ist aber nur dann zur fristlosten Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn das Verhalten des Mieters strafrechtlich relevant ist (AG Lichtenberg Urteil v. 21.10.16, Az. 10 C 103/15).