Schadenersatz ohne Nachfristsetzung (Miete)
Sofern ein Mieter eine beschädigte und/oder stark verschmutzte Wohnung hinterlässt, kann ein Vermieter, um eine zügige Weitervermietung herbeiführen zu können, ohne Rücksicht auf den vertragsuntreuen Mieter selbst unverzüglich tätig werden (LG Dessau-Roßlau, Urteil v. 29.09.16, Az. 5 S 177/15).
Das Landgericht Dessau-Roßlau stellte klar, dass ein Vermieter seinem ausscheidenden Mieter keine Nachfrist gemäß § 280 Abs. 3, § 281 Abs. 1 BGB setzen muss, wenn der Mieter einen Schaden verursacht hat, der nicht mehr vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt ist.