Polizeieinsatz
Bestätigte sich ein Verdacht gegen einen Mieter, der Anlass für eine Hausdurchsuchung war nicht, haftet ein betroffener Mieter auch nicht für entstandene Schäden (BGH, Urteil vom 14.12.16, Az. CIII ZR 49/16).
Bestätigte sich ein Verdacht gegen einen Mieter, der Anlass für eine Hausdurchsuchung war nicht, haftet ein betroffener Mieter auch nicht für entstandene Schäden (BGH, Urteil vom 14.12.16, Az. CIII ZR 49/16).
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