Mietzahlungen Jobcenter
Sofern ein Jobcenter die Mietzahlungen zu Unrecht einstellt, liegt keine schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters vor. Daraus folgt, dass ein Vermieter bei einem Mietrückstand von mehr als zwei Monaten nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist (AG Charlottenburg, Urteil v. 21.09.16, Az. 231 C 155-16).
Das Amtsgericht Charlottenburg stellte mit vorgenanntem Urteil fest, dass in einem solchen Fall das Verhalten des Jobcenter dem Mieter nicht als sein Verschulden zugerechnet werden kann.