Mietpreisbremse
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 21.06.17 (Az. 414 C 26570/16) entschieden, dass die Mietpreisbremse in München nicht gilt nachdem die bayrische Mieterschutzverordnung mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei, nachdem aus der Begründung der Verordnung sich nicht die unabdingbare Voraussetzung, dass der Wohnungsmarkt in München angespannt ist, ergibt.
Auch ein Hamburger Amtsgericht hält die Mietpreisbremse für rechtswidrig, weil dort ebenfalls eine ordnungsgemäße Begründung fehlt (AG Hamburg-Altona, Urteil v. 23.05.17, Az. 316 C 380/16).