Mieterhöhungsverlangen
Ein Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatzverträgen, etwa bei Online-Bestellungen, Katalog-Käufen oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen. Dieses Widerrufsrecht hat aber nichts mit dem Mietrecht zu tun. Ein Mieter kann sich folglich nicht auf ein angebliches Widerrufsrecht berufen, wenn er einer angekündigten Mieterhöhung zugestimmt hat (AG Gelsenkirchen, Urteil v. 27.04.2016, Az. 202 C 3/2016).