Kündigungsfristen Wohnraum
Vermieter dürfen Wohnraummietern grundsätzlich bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Diese 3-monatige Frist verlängert sich nach einer Mietdauer von 5 und 8 Jahren jeweils um 3 Monate. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist zugunsten des Vermieters ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn die Wohnung ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurde. Sodann kann ein Vermieter kürzere Kündigungsfristen vereinbaren.