Höhe der Instandhaltungsrücklage
Eine allgemeine Angabe darüber, welcher Betrag pro m²/Jahr angemessen ist, ist nicht möglich. Dies kann nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden.
Hilfreich zur Ermittlung der notwendigen Höhe kann die nachfolgende Zusammenstellung über die Lebensdauer einiger Gebäudebestandteile und die Kosten der Erneuerung dieser Bestandteile sein.
Bauteil |
Lebensdauer | %Kosten der ursprünglichen Herstellungskosten |
Anstriche, Teppiche, Tapeten | 5-10 Jahre | 100 |
Dachentwässerung, Bleche | 10-20 Jahre | 240 |
Heizung, Lüftung | 10-20 Jahre | 280 |
Kaminkopf | 15-20 Jahre | 100 |
Elektroinstallation | 10-30 Jahre | 160 |
Sanitärinstallation | 10-30 Jahre | 270 |
Ziegeldach, Dachhaut | 20-30 Jahre | 180 |
Außenputz | 20-30 Jahre | 180 |
Holz außen | 20-30 Jahre | 130 |
Haustüre, Fenster, Mauern,Wände, Fliesen | 30-50 Jahre | 80 |
Dachstuhl | 80-100 Jahre | 200 |
Außenwände | 80-100 Jahre | 20 |
Ein weiterer Ansatz ergibt sich gemäß II. Berechnungsverordnung.
Ein Anknüpfen an die geltenden Höchstsätze der II. BV (§28 Abs. 2 II. BV) führt zu den folgenden Werten für die Rücklagenbildung pro m²/Jahr in Abhängigkeit vom Baujahr:
a) weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 7,10 €
b) mindestens 22 Jahre zurückliegt, 9,00 €
c) mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 11,50 €.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Verteilungsschlüssel der Instandhaltungsrücklage keine Verhandlungsmasse auf einer Eigentümerversammlung ist. Eine Änderung des Verteilungsschlüssels per Beschluss ist nicht möglich.