Hausordnung
Grundsätzlich gilt, dass Hausordnungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Nutzer / Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken dürfen. Folgendes darf Beispielsweise nicht in der Hausordnung geregelt werden:
- Übernachtungsverbot für Besucher des Mieters
- Besuchsverbot
- dass der Vermieter die Wohnung des Mieters jederzeit betreten darf
- Verbot der Fahrstuhlnutzung in den Nachtstunden
- Regelung der Zimmertemperatur in der Wohnung
- Anweisung dass Kinder während der Ruhezeiten ruhig sein müssen.
Generell spielt es eine große Rolle, ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist oder nicht. Denn eine Hausordnung darf – wie vorgenannt – dem Mieter keine Pflichten auferlegen, die über den Mietvertrag hinaus gehen.
Folgende wesentliche Punkte sollten in einer Hausordnung geregelt werden:
- Ruhezeiten
- Nutzung der Gemeinschaftsräume
- Haussicherheit
- Reinigungsaufgaben.