Haftung für Bodenaustausch
Für den Fall, dass Verunreinigungen eines Kfz-Stellplatzes durch Austritt von Öl und/oder Benzin entstehen, kann dessen Halter nicht nur für den Austausch des Belages sondern auch den darunter befindlichen Boden in Anspruch genommen werden.
Hintergrund dafür ist, dass nach den einschlägigen Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes der Verursacher einer Bodenverunreinigung nicht nur für den Austausch des Ober-Belages, sondern auch zur Erstattung der dadurch verursachten Kosten einer Bodensanierung verpflichtet ist.