Haftung für Energieverbrauch
Ein Eigentümer und/oder Vermieter einer Immobilie und/oder Wohnung kann nur dann von einem Versorgungsunternehmen in Anspruch genommen werden, wenn der tatsächliche Verbraucher der Energie auf seinem Grundstück nicht ermittelt werden kann (AG München, Urteil v. 04.02.16, Az. 222 C 29041/14).