Gerichtliche Verwalterbestellung
Wenn feststeht, dass es in einer Wohnungseigentümerversammlung nicht zur Beschlussfassung über eine Verwalterbestellung kommen wird, kann eine gerichtliche Entscheidung über eine Verwalterbestellung beantragt werden. Dies ist insbesondere etwa in einer Zweiergemeinschaft dann der Fall, wenn erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Wohnungseigentümern über die Notwendigkeit einer Verwalterbestellung bestehen und aufgrund der Stimmverhältnisse klar ist, dass es auch bei Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung nicht zur entsprechenden Beschlussfassung kommen wird.
Es sollte zunächst als geklärt werden, ob es grundsätzlich möglich ist, in der Eigentümerversammlung einen Verwalter bestellen zu können.