Genehmigung der Eigentümerabrechnung
Gemäß Entscheidung des BGH (Urteil vom 25.01.2017, VIII ZR 249/15) haben vermietende Wohnungseigentümer grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Absatz 3 Satz 2 BGB über die Betriebskosten abzurechnen, auch wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Eigentümerabrechnungen nicht vorliegt.