Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Namen an der Klingel
Das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern verstößt nicht gegen den Datenschutz. Vermieter sind daher nicht verpflichtet, sämtliche Namen von den Klingeln zu entfernen. Das haben der Bundesdatenschutzbeauftragte und die EU-Kommission klargestellt.