E-Rechnung
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in Deutschland auf der Grundlage des Wachstumschancengesetzes, welches am 27. März 2024 beschlossen wurde, verpflichtend. Im Zuge dieser gesetzlichen Neuerung werden wir den Rechnungsversand künftig auf elektronischem Weg durchführen.
Wir bitten daher alle Vertragspartner, ab sofort alle Rechnung/en an die E-Mail-Adresse rechnung@ubg-cottbus.de zu versenden. Die bislang für den Rechnungsversand bekannte E-Mail-Adresse ist nur noch für die Übergangsfrist verwendbar. Gleichzeitig bitten wir um Anpassung der EDV-Stammdaten und Mitteilung der aktuellen E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand unsererseits.
Wir bedanken uns für die Unterstützung und wünschen uns weiterhin eine angenehme vertrauensvolle Zusammenarbeit.
