Badewanne
Die Abnutzung einer bereits 20 Jahre alten Badewanne ist vom Mieter hinzunehmen. Ein Mangel und eine Instandsetzungspflicht des Vermieters kommt erst dann in Betracht, wenn die Badewanne (oder Duschwanne) nach weiterem Verschleiß nicht mehr benutzt werden kann (AG Cosefeld, Urteil vom 11. Februar 2003, Az: 4 C 525/02).