Austausch von Fenstern im Treppenhaus
Ob ein Fenster in einem Mietshaus (oder in einer Mietwohnung) ausgetauscht werden soll, ist allein vom Vermieter und nicht vom Mieter zu entscheiden. Das ein Mieter die Entscheidung seines Vermieters über den Austausch der Fenster dulden muss, stellte das Landgericht Berlin im Juni 2016 (LG Berlin, Urteil v.15.06.16, Az. 65 S 383/14) klar.
Mit einer Modernisierungsankündigung, spätestens 3 Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme, ist der Mieter über deren Art und voraussichtlichem Umfang, Beginn und Dauer sowie die zu erwartende Mieterhöhung frühzeitig zu informieren. Hierbei steht die Wahl zwischen einer Instandsetzung bestehender Fenster oder einem Austausch bzw. einer modernisierenden Instandsetzung im Ermessen des Vermieters.