Aushändigung sämtlicher Schlüssel
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte mit Urteil vom 12.01.2016 (Az. 24 U 62/15) fest, dass ein Mieter erst dann alleinigen Besitz an den Mieträumlichkeiten erhält, wenn ihm sämtliche Schlüssel durch den Vermieter übergeben wurden.