Anschlussnutzungsverhältnis
Ein Anschlussnutzungsverhältnis ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Heizstoff, welches zwischen den Gebäudeeigentümer und der Netzgesellschaft begründet wird.
Die Erfassung des Zählerstandes erfolgt einmal im Jahr, liegt zwecks Zählerstanderfassung kein abgelesener Zählerstand vor, muss der Zählerstand geschätzt werden. Die Schätzung erfolgt auf der Basis der Vorjahresverbräuche und das Schätzverfahren ist neben der Vor-Ort- und Selbstablesung ein gesetzlich anerkanntes Verfahren.