Zwischenvermietung bei Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Köln stellte mit Urteil im Juli 2016 (LG Köln, Urteil v. 29.07.16, Az. 10 S 15/16) klar, dass nach einer Eigenbedarfskündigung eine Zwischenvermietung rechtlich zulässig sein kann.
Für eine Eigenbedarfskündigung eines Vermieters sind vernünftige und nachvollziehbare Gründe Voraussetzung, insbesondere eine Nutzung vom Vermieter selbst oder einem Angehörigen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Vermieter auch die freie Wohnung kurzfristig anderweitig vermieten. Sofern es zu zeitlichen Verzögerungen durch einen wegen Eigenbedarf gekündigten Mieter kommt, ist der Vermieter berechtigt, anderweitig nutzbare Wohnungen befristet an Dritte zu vermieten. Er ist dann als Vermieter nicht verpflichtet, diese dem gekündigten Mieter anzubieten.