Zutritt zur Mietfläche

Ein Mieter hat bei wichtigem Anlass dem Vermieter Zutritt zur Mietwohnung zu gewähren (LG Berlin, Urteil v. 11.08.16, Az 65 S 202/16).

Hat ein Vermieter zum Beispiel eine Badmodernisierung geplant, muss ihm sein Mieter eine Besichtigung der Mietwohnung ermöglichen. Verweigert der Mieter die eingeforderte Besichtigung der Mietwohnung und liegt ein ernsthaftes Anliegen vom Vermieter vor ist der Vermieter in der Lage, das Mietverhältnis mit dem Mieter wegen (schwerer) Pflichtverletzung zu kündigen.

Nachdem in § 543 Absatz 1 BGB verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt die Verweigerung des Zutritts von einem Mieter aber dann keinen fristlosen Kündigungsgrund dar, wenn der Vermieter die Besichtigung über ein Jahr nicht mehr angemahnt hat.

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmennur notwendige Cookies zulassen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Google Analytics
Google Analytics installiert die Cookie´s _ga und _gid. Diese Cookies werden verwendet um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für einen Analysebericht zu erfassen. Die Cookies speichern diese Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer Besuchern zu um sie eindeutig zu identifizieren.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.