Zustimmung zu Verwaltervertrag
Der Verwaltervertrag kommt durch die Zustimmung des Verwalters einerseits und die Zustimmung der teilrechtsfähigen Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Wohnungseigentümer, andererseits zustande. Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
- Alle Eigentümer erteilen als Vertreter der Gemeinschaft ihre Zustimmung durch ihre Unterschrift unter dem Verwaltervertrag.
- Die Eigentümerversammlung erteilt ihre Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss zu einem ihr vorliegenden Verwaltervertrag und bevollmächtigt den Beirat oder ein oder mehrere Eigentümer, den Vertrag als Vertreter der WEG zu unterschreiben.
- Die Eigentümergemeinschaft beauftragt z.B. den Verwaltungsbeirat, mit dem bestellten Verwalter einen Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.