Wohnungseingangstüren
Wohnungseingangstüren gehören in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Dies gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Türen zu den einzelnen Wohnungen dem Sondereigentum zuschreibt. Über die äußere Gestaltung der Wohnungseingangstüren entscheiden daher alle Eigentümer gemeinschaftlich.