Unterversicherung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte im August 2016 (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.08.16, Az. 24 U 25/16) klar, dass ein Mieter von Gewerberäumen unzumutbar benachteiligt wird, wenn er durch eine Klausel im Mietvertrag verpflichtet wurde, „ausreichende Versicherungen“ abzuschließen und nachzuweisen.
Einen solche Klausel ist zu unbestimmt, da nicht eindeutig ist, welche Versicherungen der Mieter konkret abschließen soll und sich für den Mieter das unzumutbare Risiko einer möglichen Unterversicherung ergibt.