Reduzierung der Betriebskostenvorauszahlungen
Reduzieren sich die Betriebskosten, so kann auch im gewerblichen Mietrecht der Mieter vom Vermieter eine Herabsetzung der Betriebskostenvorauszahlungen fordern, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Enthalten die vom Vermieter gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insofern einen Widerspruch, als der Vermieter nach einer Klausel zur Reduzierung die Betriebskostenvorauszahlungen nur berechtigt, nach einer anderen Klausel aber verpflichtet ist, geht dies zu Lasten des Vermieters.