Erläuterungen und Hinweise zur Nebenkostenabrechnung
Allgemeine Hinweise
Die Nebenkostenabrechnung wurde von UBG ImmobilienManagement GmbH, basierend auf den Grundlagen des BGB in Verbindung mit dem Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung BetrKV, erstellt.
Gegenstand der Nebenkostenabrechnung ist die Umlage der Betriebskosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstückes und des Gebäudes laufend entstehen. Hierzu gehören z.B. Grundsteuer, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser, Allgemeinstrom, Versicherungen (Gebäudeversicherung mit Feuer-/Leitungswasser-/Sturmversicherung sowie Haftpflichtversicherung) gegebenenfalls Aufzugskosten, Gartenpflege sowie eventuell die Kosten für Kamin-kehrer/Schornsteinreinigung und Wartung der zentralen Heizungsanlage/n sofern diese nicht schon in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt sind. Hinzu kommen noch Sonstige Kosten.
Die Abrechnung steht unter dem Vorbehalt der Nachberechnung und der Nachforderung wie auch unter dem Vorbehalt der Rückzahlung etwa überzahlter Beträge für den Fall, dass sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Nebenkostenabrechnung oder Teile dieser Abrechnung oder die der Nebenkostenabrechnung beigefügten Anlagen einen Fehler enthalten.
Die Abrechnung der Vorauszahlungen bzw. der anteilig zu tragenden Betriebskosten erfolgt im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche. Soweit möglich werden die Verbrauchskosten über separate Verbrauchszähler ermittelt.
Unter der Voraussetzung, dass von Ihnen die vertraglich vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung in voller Höhe bezahlt wurde und keine anderen Forderungen des Vermieters gegen Sie bestehen weisen wir auf folgende Sachverhalte hin:
1. Guthaben
Das Guthaben wird innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf das uns zuletzt bekannte Konto überwiesen.
2. Nachzahlung
Der Fehlbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist auf das Ihnen bekannte Konto des Vermieters eingehend zu zahlen.
Für den Fall, dass Sie dem Vermieter ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden wir den Fehlbetrag mit der nächstfälligen Gesamtmietzahlung von Ihrem Konto abbuchen.
Zum Aufbau der vorliegenden Nebenkostenabrechnung einige Erläuterungen:
Neben der Spalte „Ausgaben“, in welcher die laufenden Betriebskosten zusammengefasst sind, finden Sie eine Spalte „Gesamt EUR“. In dieser Spalte sind die Gesamtkosten ausgewiesen. Daneben finden Sie die Spalte „Zeitraum“, welche dem Nutzungszeitraum der Mietfläche entspricht. Unter der Spalte „US“ (US Abkürzung für Umlageschlüssel), welcher auf Seite 2 der vorgelegten Nebenkostenabrechnung im Einzelnen erläutert ist, wird dargestellt, ob sich Ihr Kostenanteil im Verhältnis der Gesamt zur Nutzfläche, Abrechnung gemäß Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung und/oder Direktbelastung errechnet. In der Spalte „JahrAn. Tage“ sind die Nutzungstage ausgewiesen, welche mit dem Nutzungszeitraum (siehe Spalte „Zeitraum“) konkludent sind. Auf die Auflistung aller Umlageschlüssel wird an dieser Stelle verzichtet.
Unter der Spalte „Ihr Anteil EUR“ sind die von Ihnen anteilig zu tragenden Kosten für den betreffenden Nutzungszeitraum (siehe Spalte „Zeitraum“) ausgewiesen.
Wenn Sie nun nachrechnen wollen, wie sich Ihr Kostenanteil (gemäß Spalte „Ihr Anteil EUR“) zusammensetzt, dann müssen Sie die Gesamtkosten (Spalte „Gesamt EUR“) durch die Quadratmeterzahl (siehe „Umlageschlüssel 001 Gesamtanteil“) teilen und anschließend mit der Quadratmeterzahl Ihrer Nutzfläche (siehe „Umlageschlüssel 001 Einzelanteil“) multiplizieren. Beachten Sie hierbei den Abrechnungszeitraum in Tagen, welcher in der vorgelegten Nebenkostenabrechnung unter der Spalte „JahrAn.Tage“ angegeben ist.
Neben dem Mietzins hat der Mieter sämtliche Betriebs- und sonstigen Nebenkosten, welche in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind, zu zahlen. Wesentliche Betriebskosten sind in der folgenden (nicht abschließenden) Aufzählung erläutert.
Erläuterungen zu den Betriebskosten
1. Grundsteuer
Gemäß dem vorliegenden Grundbesitzabgabenbescheid wurde die Grundsteuer im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche umgelegt.
2. Müllabfuhr
Die zur Umlage gebrachten Kosten entsprechen dem Gebührenbescheid zwecks Leerung der Müllbehälter.
3. Straßenreinigung
Es handelt sich um Kosten der Straßenreinigung sowie Reinigung der Sickerrinne auf dem/n Gehweg/en.
4. Wasser
Die Verteilung der Kosten erfolgt verbrauchsabhängig nach dem Verhältnis der erfassten Wassermenge (Summe der Einzelverbräuche aller Einzelwasserzähler in den Mieteinheiten des Objektes). Bei Objekten ohne Ausstattung mit Einzelwasserzählern erfolgt die Kostenverteilung verbrauchsunabhängig im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche.
5. Abwasser
Die Verteilung der Kosten erfolgt verbrauchsabhängig nach dem Verhältnis der erfassten Wassermenge (Summe der Einzelverbräuche aller Einzelwasserzähler in den Mieteinheiten des Objektes). Bei Objekten ohne Ausstattung mit Einzelwasserzählern erfolgt die Kostenverteilung verbrauchsunabhängig im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche.
6. Gebäudeversicherung
Die Prämie der Gebäudeversicherung (Feuer/Leitungswasser/Sturm) wurde im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche umgelegt.
7. Haftpflichtversicherung
Die Prämie der Haftpflichtversicherung wurde im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche zur Umlage gebracht.
8. Wartung/Miete Gas-Tank
Gemäß der beiliegenden Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung wurden die Kosten für Wartung/Miete Gas-Tank laut Heizkostenverordnung umgelegt.
9. Kaminkehrer/Schornsteinreinigung
Die Kosten ergeben sich auf der Grundlage des Gesetz- und Verordnungsblattes und beziehen sich bei Häusern ohne Feuerstätten auf vorhandene Be- und Entlüftungs- bzw. Gasabzüge.
10. Feuerlöscher
Die Kosten für die Wartung der Feuerlöscher wurden im Verhältnis der Gesamt-mietfläche zur anteiligen Mietfläche zur Umlage gebracht.
11. Allgemeinstrom/Beleuchtung
Die Kosten entsprechen dem Verbrauch und Tarif gemäß Ablesung der betreffenden Hauslichtzähler.
12. Winterdienst (Technik, Streugut, Arbeitszeit)
Die Kosten für Winterdienst wurden im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur an-teiligen Mietfläche zur Umlage gebracht.
13. Schneeräumung/Streupflicht
Die Kosten für die Schneeräumung inklusiv Maßnahmen zur Abstumpfung der Gehwege und sofern vorhanden Zu- und Abfahrten zum Grundstück wurden im Verhältnis der Gesamtmietfläche zur anteiligen Mietfläche umgelegt.
14. Heizung/Warmwasser
14.1. Heizkosten
In der vom Abrechnungsdienst erstellten Abrechnung sind die Kosten des Betriebes der Zentralen Heizungsanlage enthalten. Dies sind im Wesentlichen:
- verbrauchte Brennstoffe und deren Lieferung
- Betriebsstrom
- Wartung und Betrieb der zentralen Heizungsanlage
- Ausstattung zur Verbrauchserfassung (Miete und Erfassungsgeräte) sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungskosten.
In der Messdienstabrechnung erfolgt die teilweise oder vollständige Darstellung der mieterbezogenen Ableseergebnisse der Verbrauchserfassungsgeräte. Beim Vergleich der Messdaten der Heizkostenverteiler zwischen den Angaben auf der Abrechnung und den Kopien der Ablesebelege sind, sofern vorhanden, die Umrechnungsfaktoren aus den Ableseprotokollen zu berücksichtigen.
14.2. Warmwasserkosten
Die abgerechneten Kosten für Warmwasser ergeben sich aus den Kosten der Warmwasserbereitung (z.B. Brennstoffverbrauch zur Erwärmung des Wassers). Unter dieser Abrechnungsposition sind der Trinkwasserverbrauch und die Gebühr für Abwasser nicht enthalten.
Die verbrauchte Menge Warmwasser (Kubikmeter) ist deshalb in der Berechnung der Kosten für Kaltwasser als „Kaltwasser für Warmwasser“ mit enthalten.
15. Hausmeister
Die abgerechneten Kosten betreffen z.B. die Durchführung von Kleinreparaturen, die Bereitstellung der Müllgefäße zu deren Entleerung, Säuberung und Abstellen auf dem Mülltonnenstellplatz. Nicht berechnet werden Verwaltungsleistungen, welche vom Hausmeister erbracht werden.
16. Aufzug
Es werden die Kosten für die Wartung des Aufzuges in Rechnung gestellt, nicht die Kosten für die Instandsetzung. Letztere werden uns von dem beauftragten Unter-nehmen getrennt in Rechnung gestellt und nicht an Sie weitergegeben.
Schlussbemerkungen
Sie können selbst viel dazu beitragen, Ihre Betriebskosten niedrig zu halten. Achten Sie z.B. auf Ihren Wasserverbrauch oder werden Sie aktiv bei der sinnvollen Trennung Ihres Hausmülls, in dem Sie die öffentlichen Glascontainer nutzen, anstatt Gläser und Flaschen in den eigenen Hausmüll zu werfen und/oder sperrige Kartonverpackungen in den entsprechenden Papiercontainern entsorgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Gartenpflege- und Hausreinigungskosten durch eigene Leistungen zu senken. Dies kann allerdings nur mit Zustimmung aller Mieter nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Hierzu erbitten wir gegebenenfalls um Ihre Nachricht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, welcher auf den Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung angegeben ist. Bitte nennen Sie im Gespräch die konkreten Kostenpositionen, zu denen Sie Fragen haben, damit die Bearbeitung Ihres Anliegens zügig erfolgen kann.
Cottbus, August 2016