Nachzahlungsanspruch des Vermieters
Ist eine in formeller Hinsicht ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erteilt, wird der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung durch den Mieter fällig. Eine bestimmte Frist zur Überprüfung der Abrechnung wird dem Mieter nicht zugestanden, da die Regelung des § 271 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Gläubiger einer Leistung diese sofort verlangen kann, sofern eine Zeit dafür nicht bestimmt ist und sich auch nichts aus sonstigen Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05).