Mündlicher Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt bekanntermaßen durch ein Angebot und die Annahme dieses Angebotes zustande.
In der Regel wird eine zu vermietende Wohnung inseriert, worauf sich der/die Mietinteressent/en sodann mit dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten in der Wohnung treffen. Sofern beide Parteien sodann eine Einigkeit über die zu zahlende Miete und eine mündliche Annahmebestätigung treffen, ist bereits ein Mietvertrag abgeschlossen nachdem keine Verpflichtung besteht, diesen schriftlich zu vereinbaren.
Unter Hinweis darauf, dass der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages für den Vermieter immer erforderlich ist, kann kein mündlicher Vertrag zustanden kommen.