Erlaubnis § 34c GewO
Erlaubnis und Berufszulassung nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter und Makler ist am 1.8.2018 in Kraft getreten, woraus für Immobilienverwalter erstmals eine Zulassungspflicht gilt. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung Wohnimmobilienverwalter zusammenfasst.
Die Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 für Wohnimmobilienverwalter als auch Makler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 liegen vor.