Betriebsstrom für Heizung
Ist ein Zähler zur Erfassung der Stromkosten für die Heizungsanlage nicht vorhanden muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. Die Schätzung kann sich entweder auf einen Bruchteil der Brennstoffkosten stützen oder an einer Berechnung orientieren, die auf dem Stromverbrauchswert der angeschlossenen Geräte beruht.
Die Wahl der Schätzmethode steht im Ermessen der Wohnungseigentümer/des Mieters; lediglich offenkundig ungeeignete Maßstäbe scheiden aus. In der Literatur werden Schätzwerte zwischen 3 und 10 % vorgeschlagen.