Besichtigung Mietwohnung

Gemäß Urteil des AG München (Urteil v. 08.01.16, Az. 461 C 19626/15) ist ein Vermieter berechtigt, alle 5 Jahre seine Mieträume zu kontrollieren, was auch für den Mieter angemessen und zumutbar ist.

Ein Vermieter kann nicht auf Dauer von seinem Eigentum ausgeschlossen werden, denn als Vermieter ist er berechtigt, den Zustand seiner vermieteten Wohnung zu prüfen. Dies ist unter anderem notwendig, um substanzerhaltende Maßnahmen planen zu können. Auch wenn ein Mieter gemäß § 536c Abs. 1 BGB gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist Mängel anzuzeigen, wird sein Kontrollrecht dadurch nicht eingeschränkt.

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