Abrechnung von Betriebskosten beim Eigentümerwechsel
Mit Urteil vom 14.9.2000 (BGH, Urteil v. 14.9.2000, Az.: IIIZR 211/99) hat der BGH bereits darauf hingewiesen, dass für den Fall eines Eigentümerwechsels während des Abrechnungszeitraums auf die im Rahmen des § 571 BGB geltenden Regeln zurückzugreifen ist.
Demnach ist ein Veräußerer beim Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraumes gegenüber dem Mieter nicht berechtigt, eine auf den Eigentumsübergang bezogene Zwischenabrechnung zu erstellen.