Einberufung Eigentümerversammlung
Wird eine Wohnungseigentümerversammlung innerhalb der Schulferien und abweichend von dem in der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraums einberufen, widerspricht dies in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Ladung ohne ausreichenden Vorlauf erfolgt. Die Einhaltung der 2-wöchigen Mindest-Ladungsfrist nach § 24 Abs. 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reicht in einem solchen Fall nicht aus (LG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013, Az. 11 S 16/13).