Einbau Küche
Die Anschaffungskosten für eine Einbauküche in einer Mietwohnung können Vermieter nicht sofort als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) im August 2016 und setzt für die einzelnen Elemente eine Einbauküche einschließlich Spüle, Herd und aller fest eingebauten elektrischen Geräte nun einheitlich eine Nutzungsdauer von 10 Jahren an (BFH, Urteil v. 03.08.16, Az. IX R 14/15).